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Seit dem 18. September 2018 können Familien oder Alleinerziehende bei der KfW das Baukindergeld beantragen.
Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder bauen möchten, lohnt es sich jetzt schon, die ersten Gespräche zu führen.
Gerne helfen wir helfen Ihnen dabei.
Bis wann Sie Ihren Antrag stellen müssen ist abhängig von Ihrem Einzugsdatum:
Einzug | Antrag stellen |
ab 18.09.2018 | innerhalb 6 Monaten nach Einzug |
Im KfW-Zuschussportal beantragen Sie das Baukindergeld einfach, sicher und schnell.
Sie erfahren sofort, ob und wie viel Zuschuss Sie erhalten können.
* dieser Link führt zu der Homepage der KFW.
Für jedes Kind gibt es 1.200,- €. Eine Familie mit zwei Kindern kann also demnach 24.000,- € erhalten. Diese Förderung wird maximal über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt.
Anzahl der Kinder | Förderung pro Jahr | Gesamt nach 10 Jahren |
1 Kind | 1.200,- € | 12.000,- € |
2 Kinder | 2.400,- € | 24.000,- € |
3 Kinder | 3.600,- € | 36.000,- € |
4 Kinder | 4.800,-€ | 48.000,-€ |
5 Kinder | 6.000,-€ | 60.000,-€ |
Es ist hierbei egal, ob die Immobilie gekauft oder gebaut wird. Wer allerdings bereits ein Haus besitzt, erhält keine Förderung, da nur der Ersterwerb wird gefördert.
Das Baukindergeld kann für Wohneigentum beantragt werden, das in dem Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 erworben wird oder wurde. Als Stichtag gilt das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung.
Es wurde ebenfalls eine Einkommenshöchstgrenze definiert. So darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000,- € nicht übersteigen, wobei jedes Kind einen Freibetrag von 15.000,- € erhält.
Eine 4-köpfige Familie mit zwei Eltern und zwei Kindern (je 15.000€ = 30.000€) hätte somit eine Höchstgrenze des Bruttoeinkommens von 75.000,- € + 30.000,- € = 105.000,- €.
Machen Sie direkt einen Termin bei uns. Dann finden wir für Sie die beste Lösung.
Grundsätzlich ist das Baukindergeld nicht abtretbar.
Die Bankverbindung kann geändert werden. Die KfW arbeitet an einem Formular, welches dann auf der Homepage zu finden ist.
Förderfähig sind Antragsteller, deren neues Zuhause zum Stichtag ihre einzige Wohnimmobilie ist.
Es gibt Keine Begrenzung
Der Antragsteller muss für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein, zudem muss das Kind für die Förderfähigkeit im Haushalt des Antragstellers gemeldet sein, folglich kann bei getrennt lebenden Eltern nur die Partei Baukindergeld beantragen, bei der die Kinder gemeldet sind.
Vom 18.09.2018 bis 31.12.2023
(Die Immobilie muss aber dennoch bis 31.12.2020 gekauft worden sein, ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Baukindergeld, es wird nur so lange ausbezahlt, wie Mittel vorhanden sind.)
Das Kind muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Einzug geboren und in der eigengenutzten Immobilie angemeldet werden. Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist das Datum auf der Meldebescheinigung.
Der Anspruch auf die Zahlung von Zuschussraten endet zu dem Zeitpunkt, an dem die Selbstnutzung des Wohneigentums aufgegeben wurde.
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.
Zunächst einmal wird das Baukindergeld jährlich ausbezahlt und über das Zuschuss-Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Sofern Sie dafür noch keinen Zugang haben, müssen Sie sich hier für die Beantragung erstmalig registrieren. Anschließend können Sie über das Portal die Beantragung vornehmen
Der Baukindergeld Antrag wird ausschließlich online über das Zuschuss-Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt.
Ja, Sie bekommen auch Baukindergeld, wenn Sie alleinerziehend sind. Es kommt beim neuen Baukindergeld lediglich darauf an, dass Sie mit Ihren minderjährigen Kindern unter einem Dach leben und gemeinsam mit ihnen in Ihr erstes Eigenheim ziehen.
Das Baukindergeld können Sie bis zu drei Monate nach Einzug in die Immobilie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Entscheidend ist das Datum auf der amtlichen Meldebescheinigung.
Ja, das ist sogar eine der Voraussetzungen. Das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die Immobilie beantragt werden. Entscheidend ist das Einzugsdatum auf der Meldebescheinigung der Gemeinde.
Ja, Sie können Baukindergeld bekommen und gleichzeitig Ihre Baufinanzierung mit verschiedenen Krediten und Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren.
Für ein Ferienhaus können Sie leider kein Baukindergeld beantragen, da Sie die Immobilie nicht dauerhaft selbst bewohnen. Dies ist eine der Grundvoraussetzungen, um Baukindergeld beantragen zu können. Bei einem Ferienhaus ist diese nicht gegeben.
Nein, Sie bekommen Baukindergeld nur für den vollständigen Ersterwerb einer Immobilie. Wollen Sie Ihr Haus umbauen, das Dachgeschoss ausbauen oder einen Anbau an das Haus setzen, erhalten Sie für diese Investition kein Baukindergeld. Es wird lediglich für den Gesamterwerb einer Immobilie gezahlt.
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